Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kartenbestellungen über https://karten.tcc-teltow.de/. Vertragspartner ist der Teltower Carneval Club e. V., Bäkegrund 4, 14513 Teltow (im Folgenden „TCC“). Die Karten berechtigen ausschließlich zum Zutritt zu der darauf angegebenen Veranstaltung des TCC.
2. Vertragsschluss
Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ kommt der Vertrag zwischen dem Besteller und dem TCC zustande. Besteller können nur Privatpersonen sein. Jede Karte berechtigt eine Person zur Teilnahme an der Veranstaltung.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die bei der Bestellung angezeigten Preise. Bei Zahlung mit PayPal kommt eine Verkaufsgebühr hinzu, die vor dem Absenden der Bestellung gesondert angezeigt wird. Der Gesamtpreis kann deshalb über den auf den Karten aufgedruckten Preisen liegen. Derzeit sind folgende Zahlungsarten möglich:
- Vorkasse per Überweisung, ohne Verkaufsgebühr: Der Besteller erhält per E-Mail eine Zahlungsaufforderung mit Bankverbindung und Zahlungsfrist. Die Karten werden nach Zahlungseingang versendet.
- PayPal, mit einer vom Gesamtbetrag abhängigen Verkaufsgebühr: Die Karten werden nach Abschluss der Zahlung versendet.
4. Stornierung durch den TCC
Macht der Besteller unrichtige Angaben, zahlt er nicht innerhalb der Zahlungsfrist oder ist er unter der angegebenen E-Mail-Adresse nicht erreichbar, kann der TCC die Bestellung stornieren.
5. Karten und Einlass
Die Karten werden als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet, zum Ausdrucken und zum Vorzeigen auf dem Handy. Jede Karte trägt einen QR-Code, der am Einlass einmalig gescannt und entwertet wird. Mit einer bereits entwerteten Karte ist kein Zutritt möglich. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass seine Karten nicht kopiert oder doppelt verwendet werden.
6. Rückgabe
Bezahlte Karten können nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.
7. Kein Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).